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FAQ zum Thema BOB - speziell für Gastronomen

 

BOB-AnhängerIch möchte an der Aktion „BOB“ teilnehmen, an wen muss ich mich wenden?

  • Sie können sich an jede Polizeidienststelle des Polizeipräsidiums Mittelhessen oder telefonisch an die 0641/7006-3810 (Geschäftsstelle) oder 0641/7006-3812 (Geschäftszimmer) wenden.

Ich habe mich angemeldet, wie geht es dann weiter?

  • Ein BOB-Mitarbeiter nimmt mit Ihnen persönlich Kontakt auf. Sie erhalten von ihm ein „Starterpaket“. Dieses beinhaltet u.a. Plakate, einen Gaststättenaufkleber, Flyer und „BOB“-Schlüsselanhänger.

Woran erkennt man, dass ich an der Aktion teilnehme?

  • Sie erhalten einen Aufkleber. Diesen bringen Sie im Eingangsbereich Ihrer Gastronomie an. Weiterhin wird Ihr Betrieb im Internet unter der Adresse www.aktion-bob.de genannt.Gaststättenaufkleber der Aktion BOB

Was muss ich leisten?

  • Kommt eine Gruppe in Ihre Lokalität und eine Person aus der Gruppe zeigt den gelben Schlüsselanhänger vor, so erhält diese, als Fahrer der Gruppe ein kostenloses alkoholfreies Getränk auf Kosten des Hauses.

Ist die Aktion an eine bestimmte Altersgruppe gebunden?

  • Nein, die Aktion richtet sich zwar hauptsächlich an die Altersgruppe der 18-24 jährigen, „BOB“ kann aber jeder sein.

Wie groß ist eine Gruppe?

  • Eine Gruppe besteht aus drei oder mehr Personen.

Wann bekommt der „BOB“ das Freigetränk?

  • Wenn einer aus der Gruppe den gelben Schlüsselanhänger vorzeigt und zu verstehen gibt, dass er der Fahrer der Gruppe an diesem Abend ist.
  • Grundsätzlich ist das erste Getränk frei.

Kann ich auch mehr Freigetränke ausgeben?

  • Ob mehr Getränke frei sind, entscheidet der Wirt.

Kein Fest ohne BOBIst die Art des Freigetränkes festgelegt?

  • Die Art des alkoholfreien Getränkes (Wasser / Cola / Limo etc.) ist nicht festgelegt. Diese Entscheidung trifft der Wirt für seine Lokalität.

Was passiert wenn der „BOB“ nach seinem erhaltenen Freigetränk doch Alkohol konsumiert?

  • Wird nach dem kostenlosen alkoholfreien Getränk doch Alkohol durch den „BOB“ bestellt, so ist das alkoholfreie Getränk mit auf die Rechnung zu setzen. Der Wirt / die Bedienung sollte jedoch in diesem Fall noch mal auf den „BOB“ und seine übernommene Verantwortung positiv „einwirken“.

Was passiert, wenn die Mitfahrer keinen Alkohol trinken, bekommt der „BOB“ dann trotzdem ein Freigetränk?

  • Es müssen nicht zwingend alle Mitfahrer des „BOB“ Alkohol konsumieren. Es kann ja nicht ausgeschlossen werden, dass die Gruppe schon vorher Alkohol konsumiert hat, oder im Nachhinein noch Alkohol trinken will.

Kann auch ich die Schlüsselanhänger weitergeben?

  • Ihr Starterpaket enthält auch Schlüsselanhänger. Sie können diese mit einem kurzen Aufklärungsgespräch und einem „BOB-Flyer“ an den Fahrer einer Gruppe weitergeben.

Wo finde ich weitergehende Informationen zu „BOB“?

Ich plane eine größere Aktion, kann ich darin die Aktion „BOB“ mit einbinden?

  • Grundsätzlich können Aktionen mit dem Thema „BOB“ stattfinden. Die Grundphilosophie darf dabei aber nicht verloren gehen. Für größere Aktionen sollten Sie sich vorher mit dem für Sie zuständigen Teilprojektleiter absprechen.

 
Ich möchte meine Homepage mit der Aktion „BOB“ verlinken, ist dies möglich?

  • Generell steht einer Verlinkung nichts im Wege. Download-Icons finden Sie auf der BOB-Homepage. Für eine Verlinkung setzen Sie sich bitte mit unserem Webmaster Herrn Eberhard Dersch Tel: 06421 / 406121 oder über das Internet info@aktion-bob.de in Verbindung.

 

Plakte zur Aktion BOB und verkehrssicher-in-mittelhessenIch möchte die Aktion auch finanziell unterstützen. Ist das möglich?

  • Ja, Sie haben die Möglichkeit an den gemeinnützigen Fond bei der

Sparkasse Gießen
Blz: 513 500 25
Kto.-Nr.: 200 503 367
Empfänger: Kreiskasse Gießen,
Verwendungszweck: Spende Fond „verkehrssicher-in-mittelhessen“

zu spenden. Sie erhalten dann von dort eine Spendenquittung.

 

Bin ich für einen bestimmten Zeitraum an die Aktion gebunden?

  • Nein, es besteht keine vertragliche Bindung. Sollten Sie an der Aktion nicht mehr teilnehmen wollen genügt eine kurze Mitteilung an die genannten Telefonnummern oder über das Internet.

 

zusammengestellt vom Geschäftsstelle BOB